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Häufige Fragen

War Ihre Frage nicht dabei? Dann schreiben Sie uns
bitte eine
Email. Wir bemühen uns um eine schnelle Antwort.
1 Alle benötigten Unterlagen
(auch den Versicherungsschein) bekommen Sie per Post
übersandt. Der Versicherungsschutz besteht sofort
nach Abschluss, vorausgesetzt, der Beitrag kann von
Ihrem Konto abgebucht werden.
2 Im Delfin Travel müssen alle
Personen einzeln versichert werden. Eine
Familienversicherung gibt es nicht.
3 Mit Delfin Travel können Sie
beruhigt in den Urlaub fahren. Wir helfen Ihnen
schnell und unbürokratisch, wenn Sie Fragen zu Ihrem
Versicherungsschutz haben oder im Fall der Fälle
beispielsweise wissen möchten, ob wir die Kosten für
einen Krankenhausaufenthalt übernehmen oder ein O.K.
für einen Rücktransport einholen möchten. Ihr dbb
vorsorgewerk (Delfin Travel) Servicetelefon
09841/409-370 ist rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr
für Sie da.
4 Nein, Sie müssen uns nicht
mitteilen von wann bis wann Sie sich im Urlaub
befinden. Im Leistungsfall ist Beginn und Ende der
Reise anzugeben. Daran sehen wir dann wie lange der
Urlaub gedauert hat.
5 Nein, wir stellen
Versicherungsschein und Bescheinigung grundsätzlich
nur in deutscher Sprache aus.
6 Nein, der Delfin Travel wird
von der Russischen Föderation nicht anerkannt und
ist für die Beantragung eines Visums nicht
ausreichend. Seit 01.10.1999 werden bei Reisen in
die russische Föderation nur noch
Krankenversicherungsverträge von deutschen
Unternehmen akzeptiert, die einen
Rückversicherungsvertrag mit einem von vier größeren
in Moskau angesiedelten Versicherungsunternehmen
abgeschlossen haben. Einen solchen
Rückversicherungsvertrag für den keine objektive
Notwendigkeit besteht, haben und werden wir nicht
abschließen. Wirtschaftliche Gründe sprechen
dagegen.
7 Der Versicherungsschutz
besteht für jede Reise die nicht länger als 42 Tage
dauert. Man darf sich jedoch nicht ständig auf
Reisen befinden.
8 Ja, es können sich alle
Personen im Tarif Delfin Travel versichern, die
ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Bitte
beachten Sie jedoch, dass für Ihre Frau in Brasilien
kein Versicherungsschutz besteht, sofern sie die
brasilianische Staatsangehörigkeit besitzt.
9 Sie müssen immer die
Originalrechnungen bei uns einreichen. In der Regel
können wir Rechnungen in ausländischer Sprache
selbst übersetzen. Wenn dies einmal nicht möglich
sein sollte und wir einen offiziellen Übersetzer mit
der Übersetzung beauftragen, dann werden die Kosten
für die Übersetzung vom Rechnungsbetrag abgezogen.
Die in ausländischer Währung entstandenen
Krankheitskosten werden zum Kurs des Tages, an dem
die Belege bei uns eingehen, in Euro umgerechnet.
10 Versicherungsschutz
besteht im Ausland. Wenn Ihre Ehefrau die
Staatsangehörigkeit ihres Heimatlandes besitzt, dann
besteht dort kein Versicherungsschutz. Nach den
Versicherungsbedingungen gilt das Staatsgebiet
dessen Staatsangehörigkeit die versicherte Person
besitzt, nicht als Ausland.
11 Wir übernehmen die Kosten
eines notwendigen Hubschrauber-Rettungseinsatzes im
Gebirge, wenn der Transport der erkrankten oder
verletzten Person in das nächstgelegene, aus
medizinischer Sicht geeignete Krankenhaus erfolgt
und dort eine stationäre Behandlung erforderlich
wird. Transporte zur ambulanten Heilbehandlung sind
dagegen nicht versichert.
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