Häufige Fragen

 
1 Ich fahre heute in Urlaub. Wenn ich die Reisekrankenversicherung Delfin Travel heute im Internet abschließe, wann bekomme ich denn dann den Versicherungsschein und die Bedingungen?
2 Gibt es eine Familienversicherung oder müssen alle Familienmitglieder einzeln versichert werden?
3 Welche Telefonnummer kann ich im Schadenfall anrufen?
4 Muss ich bei Ihnen angeben von wann bis wann ich in Urlaub fahre?
5 Stellen Sie einen Versicherungsschein oder eine Bescheinigung in ausländischer Sprache aus?
6 Erkennt die Russische Föderation den Delfin Travel an?
7 Der Versicherungsschutz gilt für Reisen, die nicht länger als 42 Tage dauern. Sind dies 42 Tage pro Reise oder fürs ganze Jahr?
8 Meine Frau ist Brasilianerin und hat ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland. Kann ich meine Frau mitversichern?
9 Wenn ich Rechnungen in ausländischer Sprache habe, kann ich die bei Ihnen einreichen oder muss ich eine Übersetzung beilegen?
10 Wir fahren in das Heimatland meiner Frau. Besteht für sie dort Versicherungsschutz?
11 Werden aus dem Tarif Delfin Travel Hubschraubereinsätze im Gebirge gezahlt?


War Ihre Frage nicht dabei? Dann schreiben Sie uns bitte eine Email. Wir bemühen uns um eine schnelle Antwort.


1 Alle benötigten Unterlagen (auch den Versicherungsschein) bekommen Sie per Post übersandt. Der Versicherungsschutz besteht sofort nach Abschluss, vorausgesetzt, der Beitrag kann von Ihrem Konto abgebucht werden.

2 Im Delfin Travel müssen alle Personen einzeln versichert werden. Eine Familienversicherung gibt es nicht.

3 Mit Delfin Travel können Sie beruhigt in den Urlaub fahren. Wir helfen Ihnen schnell und unbürokratisch, wenn Sie Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz haben oder im Fall der Fälle beispielsweise wissen möchten, ob wir die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt übernehmen oder ein O.K. für einen Rücktransport einholen möchten. Ihr dbb vorsorgewerk (Delfin Travel) Servicetelefon 09841/409-370 ist rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr für Sie da.

4 Nein, Sie müssen uns nicht mitteilen von wann bis wann Sie sich im Urlaub befinden. Im Leistungsfall ist Beginn und Ende der Reise anzugeben. Daran sehen wir dann wie lange der Urlaub gedauert hat.

5 Nein, wir stellen Versicherungsschein und Bescheinigung grundsätzlich nur in deutscher Sprache aus.

6 Nein, der Delfin Travel wird von der Russischen Föderation nicht anerkannt und ist für die Beantragung eines Visums nicht ausreichend. Seit 01.10.1999 werden bei Reisen in die russische Föderation nur noch Krankenversicherungsverträge von deutschen Unternehmen akzeptiert, die einen Rückversicherungsvertrag mit einem von vier größeren in Moskau angesiedelten Versicherungsunternehmen abgeschlossen haben. Einen solchen Rückversicherungsvertrag für den keine objektive Notwendigkeit besteht, haben und werden wir nicht abschließen. Wirtschaftliche Gründe sprechen dagegen.

7 Der Versicherungsschutz besteht für jede Reise die nicht länger als 42 Tage dauert. Man darf sich jedoch nicht ständig auf Reisen befinden.

8 Ja, es können sich alle Personen im Tarif Delfin Travel versichern, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Bitte beachten Sie jedoch, dass für Ihre Frau in Brasilien kein Versicherungsschutz besteht, sofern sie die brasilianische Staatsangehörigkeit besitzt.

9 Sie müssen immer die Originalrechnungen bei uns einreichen. In der Regel können wir Rechnungen in ausländischer Sprache selbst übersetzen. Wenn dies einmal nicht möglich sein sollte und wir einen offiziellen Übersetzer mit der Übersetzung beauftragen, dann werden die Kosten für die Übersetzung vom Rechnungsbetrag abgezogen. Die in ausländischer Währung entstandenen Krankheitskosten werden zum Kurs des Tages, an dem die Belege bei uns eingehen, in Euro umgerechnet.

10 Versicherungsschutz besteht im Ausland. Wenn Ihre Ehefrau die Staatsangehörigkeit ihres Heimatlandes besitzt, dann besteht dort kein Versicherungsschutz. Nach den Versicherungsbedingungen gilt das Staatsgebiet dessen Staatsangehörigkeit die versicherte Person besitzt, nicht als Ausland.

11 Wir übernehmen die Kosten eines notwendigen Hubschrauber-Rettungseinsatzes im Gebirge, wenn der Transport der erkrankten oder verletzten Person in das nächstgelegene, aus medizinischer Sicht geeignete Krankenhaus erfolgt und dort eine stationäre Behandlung erforderlich wird. Transporte zur ambulanten Heilbehandlung sind dagegen nicht versichert.

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